Zahlungsreklamation wegen Corona-Krise?

Aktuell erreichen uns vermehrt Anfragen, ob und wann Rückbelastungen (Chargebacks) von per Kreditkarte bezahlten Beträgen erfolgen können, zum Beispiel aufgrund von Corona-bedingten Leistungsausfällen.

Hierbei gilt es zunächst zu beachten, dass bei Stornierungsanfragen der erste Ansprechpartner für Sie als Karteninhaber immer Ihr jeweiliges Vertragsunternehmen ist.

Aus diesem Grund ist es unerlässlich, dass Sie Ihren Erstattungsanspruch zuerst beim Händler direkt geltend machen. Sollte der Händler beispielsweise aufgrund einer durch die Corona-Krise ausgelöste Insolvenz zahlungsunfähig sein, so sind wir der richtige Ansprechpartner für eine Erstattung. Bitte wenden Sie sich in dem Fall per Zahlungsreklamationsformular an uns.

Viele Händler und speziell Unternehmen aus der Tourismusbranche bieten in der derzeit wirtschaftlich angespannten Situation Alternativen zu einer Rückzahlung in Form von Gutscheinen an. Den aktuellen Slogan der deutschen Reisewirtschaft „Wer Reisen liebt, verschiebt“ unterstützen wir und natürlich begrüßen wir jegliche einvernehmliche Lösung zwischen Ihnen als Karteninhaber und dem Händler. Sie können ein solches Gutscheinangebot annehmen, wenn die AGB des Anbieters diese Lösung jedoch nicht vorsehen, steht es Ihnen frei dies zu tun.

Falls ein Händler einer Stornierung der Leistung inkl. Erstattung zustimmt und Sie den durch Sie bereits bezahlten Betrag nicht innerhalb von 15 Tagen zurück erhalten, wenden Sie sich gerne per Zahlungsreklamationsformular und mit der Ihnen vorliegenden Erstattungsbestätigung an uns. Wir prüfen dann eine Rückbuchung des ausstehenden Betrages. Dies tun wir auch, falls Sie keine einvernehmliche Einigung erzielen können und Ihnen Erstattungsansprüche (Stornokosten, Reisepreis, etc.) zustehen.

Bitte bedenken Sie, dass es durch das erhöhte Arbeitsaufkommen bei den Reiseanbietern derzeit zu Verzögerungen bei Erstattungen kommen kann.

 

Wie sicher geht sicher?
Ganz einfach – mit einem Partner für alle Fälle.

Die globale Vernetzung bringt immer neue, auch unbekannte Gefahren in unser Leben. Doch wenn Viren und Anspannung in der Luft liegen, bietet die Sparkassen-Kreditkarte¹) Hilfe und Grund zur Entspannung. Mit höchster Sicherheit sorgt die Sparkassen-Kreditkarte dafür, dass Sie beim täglichen Einkaufen ohne Einschränkung aktiv bleiben können. Denn auf Ihre Karte ist Verlass, wenn es urplötzlich darum geht, körperlichen Kontakt zu vermeiden, von zu Hause aus einzukaufen und dabei immer sicher zu bezahlen.

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Unterwegs bezahlen?
Geht schnell und  berührungslos

Beim kontaktlosen und mobilen Bezahlen halten Sie Ihre Karte einfach für wenige Sekunden vor das Terminal – das spart Zeit und ist hygienisch, denn bei Summen bis 50 Euro ist in der Regel keine PIN-Eingabe nötig²). Genauso unkompliziert funktioniert es auch beim mobilen Bezahlen. Das geht ganz einfach mit Apple Pay. Oder auch mit der App „Mobiles Bezahlen“ für Ihr Android™-Smartphone. Weitere Informationen erhalten Sie auf: www.sparkasse.de/kontaktloszahlen.

 

Zu Hause shoppen?
Geht sicher und entspannt.

Keine Chance für Viren und Hacker: Mastercard® Identity Check™ bzw. Visa Secure schützt Zahlungen im Internet durch eine persönliche Freigabe – per selbst vergebener PIN oder biometrischem Merkmal.

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Reklamieren bei Leistungsausfall?
Geht unkompliziert.

Durch die Zahlung mit Ihrer Sparkassen-Kreditkarte schützen Sie sich vor Leistungsausfällen (zum Beispiel Insolvenzen) eines Händlers. Sie haben dann immer die Möglichkeit, Ihre Zahlung zu reklamieren.

 

 

 

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¹ Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird hier von der Kreditkarte gesprochen. Sämtliche Angaben gelten gleichermaßen auch für die Mastercard/Visa Basis (Debitkarte).
² Zu Ihrer Sicherheit wird die PIN auch bei Beträgen unter dieser Grenze hin und wieder abgefragt.